Information zum Ballongas
Ballongas besteht aus Helium und zu geringen Anteilen aus Luft.
Es ist ungefährlich, nicht giftig, nicht brennbar, nicht explosiv.
Lediglich der in den Flaschen enthaltene Druck erfordert besondere Aufmerksamkeit.
Allgemeine Hinweise
Die Verwendung von Ballongas ist in geschlossenen Räumen gestattet, es ist für ausreichende Belüftung zu sorgen.
Ballongas nicht direkt einatmen, es ist zwar nicht giftig, verdrängt aber den zum Leben notwendigen Sauerstoff aus der Lunge !
Eigenschaften
Ballongas besteht zum überwiegenden Teil aus Helium (chemisches Zeichen = He). Helium ist ein farbloses, geruchsloses Edelgas, das sehr viel leichter ist als Luft.
Auftriebsberechnung
Das spezifische Gewicht von Helium beträgt bei Umgebungsbedingungen ca. 0,18 kg/m³, das der Luft ca 1,2 kg/m³. Aus der Differenz ergibt sich theoretisch ein Auftrieb von etwa 1 g pro Liter Helium. In der Praxis ist ein ausreichender Auftrieb sichergestellt, wenn das Gewicht des Ballons und dem Anhängsel (Bindfaden, Karten) weniger als etwa 0,5 bis 0,6 g pro Liter Ballonvolumen beträgt.
Meist wird bei Ballons als Maß für die Größe der Durchmesser in cm angegeben.
Ein kugelförmiger Ballon mit einem Durchmesser von 30 cm hat ein Volumen von ca. 14 Litern und ein ausreichenden Auftrieb für ein Gewicht von ca. 7 – 8,5 g.
Deshalb empfehlen wir Latexballons mit einem Mindestdurchmesser von 28 cm.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Fremdballons mit Helium befüllen.
Wir bitten ebenfalls um Beachtung:
Artikel aus der Offenbach Post
"In Frankfurt häufen sich S-Bahnstörungen durch Heliumballons. Nach Angaben der Bundespolizei gab es seit Jahresbeginn bereits drei Störungen durch Ballons, im gesamten vergangenen Jahr waren es zwei. Stößt ein metallbeschichteter Heliumballon an die 15.000 Volt-Oberleitung der S-Bahn, gibt es einen Kurzschluss, eine Reparatur dauert Stunden. Folge sind empfindliche Störungen des S-Bahnverkehrs im Tunnel unter der Frankfurter City, eine der meistbefahrenen Bahnstrecken Deutschlands. Die Bundespolizei spricht gezielt Eltern und Kinder mit Ballons an, denn für den „gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr“ droht auch bei Unwissenheit eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Gefängnis."